Allgemeine Bedingungen für die Lieferung
von Folie an Unternehmer ("AGB")
(Stand Februar 2011)
1.Geltungsbereich
1.1Die vorliegenden AGB gelten nur für Lieferungen von Folien und Leistungen, einschließlich der Erbringung von Applikationsleistungen für fertig dekorierte Teile (zusammenfassend: "Lieferungen"), die wir auf Grund eines Vertrages zwischen uns und einem Unternehmer erbringen.
1.2Von diesen AGB abweichende Bedingungen gelten nicht, es sei denn, wir haben diese in unserem Angebot ausdrücklich festgelegt.
2.Angebot
2.1Angaben über die Beschaffenheit unserer Folien ergeben sich ausschließlich und abschließend aus der jeweiligen Technischen Spezifikation.
2.2An zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie z. B. Abbildungen, Zeichnungen, Plänen, Konstruktionsunterlagen, etc., behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor.
2.3An Angebote halten wir uns 45 Kalendertage, gerechnet ab Angebotsdatum, gebunden.
3.Lieferbedingungen, Gefahrübergang
3.1Preise gelten ab Werk von KURZ gemäß Incoterms® 2010 ("Erfüllungsort") zuzüglich Verpackung.
3.2Preise sind Netto-Preise in EUR, zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer ohne weitere Abzüge.
3.3Teillieferungen sind zulässig, soweit sie unseren Kunden zumutbar sind.
3.4Die Gefahr geht auch bei Frei-Haus-Lieferungen am Erfüllungsort auf den Kunden über, wenn die Lieferung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist.
4.Selbstbelieferungsvorbehalt
Ist die vertraglich vereinbarte Lieferung nicht verfügbar, weil wir von eigenen Lieferanten nicht beliefert wurden oder unser Vorrat für die Lieferung erschöpft ist, sind wir berechtigt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Lieferung zu erbringen. Ist uns dies nicht möglich, können wir vom Vertrag zurücktreten.
5.Zahlungsbedingungen
5.1Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.2Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
6.Liefertermine
6.1Die Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben.
6.2Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, wie z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, etc. zurückführen, verlängern sich die Fristen angemessen.
6.3Kommen wir in Verzug, so kann der Kunde, sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist, eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzugs von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Netto-Preises des Teils der Lieferung verlangen, der infolge Verzuges vom Kunden nicht verwendet werden kann.
6.4Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz wegen Verzögerung der Lieferung oder auf Schadensersatz statt der Leistung über die in 6.3 genannten Grenzen hinaus, sind auch nach Ablauf einer etwaigen vom Kunden gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend haften.
6.5Vom Vertrag kann der Kunde nur zurücktreten, soweit wir die Verzögerung der Lieferung zu vertreten haben und uns der Kunde eine angemessene Frist zur Erbringung der Lieferung gesetzt hat mit der Erklärung, er lehne nach Ablauf der Frist die Annahme der Lieferung ab, und die Frist erfolglos verstrichen ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden.
6.6Der Kunde wird auf Anforderung innerhalb einer angemessenen Frist erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.
7.Eigentumsvorbehalt
7.1Alle gelieferten Waren ("Vorbehaltsware") bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Soweit der Wert aller uns zustehenden Sicherungsrechte die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
7.2Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware untersagt. Der Kunde wird KURZ unverzüglich von Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstigen Verfügungen und Eingriffen Dritter schriftlich benachrichtigen.
7.3Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Kunden im gewöhnlichen Geschäftsgang und unter der Bedingung gestattet, dass der Kunde von seinem Abnehmer Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Abnehmer erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
7.4Unser Eigentum an der Vorbehaltsware wird auch während der Verarbeitung und nach Fertigstellung desjenigen Produktes beim Kunden, für das dieser die Vorbehaltsware verwendet ("Endprodukt"), nicht aufgehoben. Unser Eigentum an der Vorbehaltsware setzt sich am Endprodukt fort; wir erwerben Miteigentum am Endprodukt in dem Anteil, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert des Endproduktes ergibt.
7.5Mit Abschluss des Vertrages tritt uns der Kunde die ihm aus der Weiterveräußerung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer sicherungshalber in Höhe unserer Forderung an den Kunden aus der Lieferung ab. Unsere Freigabepflicht aus 7.1 bleibt unberührt.
7.6Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, gilt:
7.6.1Wir sind nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Behebung der Pflichtverletzung zum Rücktritt vom Vertrag und zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt; der Kunde ist zur Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt.
7.6.2Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes und die damit verbundene Rücknahme der Vorbehaltsware erfordert keinen Rücktritt durch uns vom Vertrag; in diesen Handlungen oder einer Pfändung der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich erklärt.
8.Sachmängel
Unsere Haftung für Sachmängel regelt sich abschließend wie folgt:
8.1Die Beschaffenheit unserer Folien ist abschließend in der jeweiligen Technischen Spezifikation ("TS") für die einzelnen Folientypen festgelegt. Alle dort nicht aufgeführten Eigenschaften sind nicht Gegenstand unserer Sachmängelhaftung. Grundsätzlich obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung die Eignung des jeweiligen Folientyps für den beabsichtigten Verwendungszweck zu prüfen.
8.2Bei Lieferungen von Folien, die im Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht die in der jeweiligen TS aufgeführte Beschaffenheit aufweisen ("Sachmangel"), bessern wir nach unserer Wahl unentgeltlich nach oder liefern kostenlos Ersatz ("Nacherfüllung").
8.3Durch die Nacherfüllung beginnt keine neue Verjährungsfrist (8.4).
8.4Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1 und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreiben sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Bestimmungen über Ablaufhemmung, Hemmung oder Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
8.5Der Kunde wird Sachmängel unverzüglich schriftlich rügen. Zu der Rüge gehört die Mitteilung der die Lieferung betreffenden Daten des Verschlussstreifens (Batch-Nr., Bar-Code).
8.6Soweit uns der Kunde keine Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Zeit gewährt, sind wir von der Sachmängelhaftung befreit.
8.7Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche (12.) - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
8.8Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
8.9Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht worden ist.
8.10Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Kunden gegen uns gemäß § 478 Abs. 2 BGB gilt 8.8 entsprechend.
8.11Weitergehende oder andere als die in 8. geregelten Ansprüche des Kunden aus Sachmängelhaftung, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Für Ansprüche auf Schadensersatz gilt im Übrigen 12.
9.Schutzrechtsverletzungen, sonstige Rechtsmängel
9.1Sofern nicht anders vereinbart erbringen wir Lieferungen im Inland frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter ("Schutzrechte"). Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch eine von uns erbrachte und vom Kunden vertragsgemäß genutzte Lieferung berechtigte Ansprüche gegen unseren Kunden erhebt, haften wir innerhalb der in 8.4 bestimmten Frist wie folgt:
9.1.1Wir werden nach unserer Wahl und auf unsere Kosten für die betreffende Lieferung entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder sie austauschen. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. Die Regelungen in 8.6 und 8.10 gelten entsprechend.
9.1.2Die Erfüllung der vorstehend genannten Verpflichtungen setzt voraus, dass uns der Kunde über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Kunde die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, wird er den Dritten darauf hinweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
9.2Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
9.3Ansprüche des Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.
9.4Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen aus 8. entsprechend.
9.5Weitergehende oder andere als die in 9. geregelten Ansprüche des Kunden wegen eines Rechtsmangels, insbesondere auf Schadenersatz, gegen uns sind ausgeschlossen. Für Ansprüche auf Schadensersatz gilt im Übrigen 12.
10.Beistellungen des Kunden
Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die Benutzung und Weitergabe der von ihm beigestellten Dekore, Firmenlogos, Warenzeichen, Masterhologramme bzw. Prägewerkzeuge und ähnliche gestalterische Elemente an uns- unabhängig vom Trägermedium - keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde wird uns von entsprechenden Ansprüchen Dritter freistellen.
11.Unmöglichkeit, Vertragsanpassung
11.1Soweit uns die Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadenersatz zu verlangen, es sei denn, dass wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten haben. Der Schadenersatzanspruch des Kunden ist beschränkt auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit vom Kunden nicht verwendet werden kann. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des anfänglichen Unvermögens oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Kunden zum Rücktritt bleibt unberührt.
11.2Sofern Ereignisse Höherer Gewalt (6.2) die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb von KURZ erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Rücktrittsrecht zu. Die Ausübung des Rücktrittsrechts werden wir nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Kunden mitteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Kunden eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.
12.Sonstige Schadensersatzansprüche
12.1.1Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
12.1.2Wir unterbreiten anwendungstechnische oder andere Ratschläge nach bestem Wissen, eine Haftung gegenüber dem Kunden auf Schadensersatz wird damit jedoch nicht begründet. Der Kunde wird hierdurch insbesondere nicht von seiner Pflicht entbunden, die Folie in eigener Verantwortung für den beabsichtigten Verwendungszweck zu prüfen. Dies gilt auch, wenn uns der Verwendungszweck des Kunden bekannt ist.
12.1.312.1.1 und 12.1.2 gelten nicht, soweit wir z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend haften.
12.1.4Unsere Schadensersatzverpflichtung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wir wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften.
12.2Soweit unsere Haftung gemäß 12. ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, und sonstiger Erfüllungsgehilfen, nicht aber für die persönliche Haftung gesetzlicher Vertreter und leitender Angestellter.
12.3Schadensersatzansprüche gemäß 12. verjähren mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß 8.4. Bei Vorsatz und bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
12.4Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den Regelungen in 12. nicht verbunden.
13.Vertraulichkeit
13.1Jede Partei wird die von der anderen Partei erhaltenen Informationen, Kenntnisse, Vorlagen, einschließlich von Abbildungen, Zeichnungen, Plänen, Konstruktionsunterlagen, die wir z. B. im Rahmen eines Angebots an unsere Kunden übermitteln ("Informationen"), nur für die Zwecke des Vertrages benutzen, diese vertraulich behandeln und keinen Dritten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der anderen Partei zugänglich machen. Dies gilt nicht für Informationen, die bei Empfang allgemein bekannt sind oder der empfangenden Partei bei Erhalt bereits bekannt waren, ohne dass sie zur Geheimhaltung verpflichtet war, oder die danach von einem zur Weitergabe berechtigten Dritten übermittelt werden oder die von der empfangenden Partei ohne Verwertung geheimzuhaltender Informationen der anderen Partei entwickelt werden.
13.2Informationen sind uns unverzüglich zurückzugeben, wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen.
14.Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselforderungen - ist Nürnberg, Deutschland.
15.Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinigten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den Internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.